Köln: 22.–23.05.2024 #polismobility

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Teilnahmebedingungen für das Instagram Gewinnspiel „polisMOBILITY camp 2023“

1. Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1, 50679 Köln (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”) anlässlich der polisMOBILITY, der Messe für die vernetzte, internationale Zukunft von Mobilität und urbanem Leben. Innovativ, lebendig und inspirierend.

  • 1.1 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Rahmenbedingungen des Gewinnspiels

  • 2.1 Das Gewinnspiel beginnt am 04.05.2023, 17:00 Uhr und endet am 15.05.2023, 24:00 Uhr.
  • 2.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
  • 2.3 Unter allen Teilnehmern wird folgender Gewinn verlost: 3x1 Xiaomi Mi Electric Scooter 1S
  • 2.4 Der Teilnahmebeitrag besteht aus folgenden Elementen:

    • 1) Folge @polisMOBILITY auf Instagram
    • 2) Like den Gewinnspiel-Beitrag ⁠
    • 3) Kommentiere, für welche Strecken du den E-Scooter nutzen würdest
  • 2.5 Der Gewinn wird unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels, die den Teilnahmebeitrag vollständig erfüllt haben, ausgelost.
  • 2.6 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Abwicklung

  • 3.1 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
  • 3.2 Die Teilnehmer werden zeitnah per Direct Message über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
  • 3.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adressen) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

4. Gewährleistungsausschluss

  • 4.1 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
  • 4.2 Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

5. Haftung

  • 5.1 Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 4 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
  • 5.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • 5.3 Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  • 5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • 5.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6. Keine Beteiligung von Instagram

  • Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein der Veranstalter.

7. Anwendbares Recht

  • Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.