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NRW-Verkehrswende

Bonn setzt auf Carsharing

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Bonn fördert als Teil der Mobilitätswende das Carsharing mit 155 Fahrzeugen an über 70 Standorten im öffentlichen Raum. Drei Unternehmen stellen ihre Autos zur Verfügung und sind dabei, alle Stellplätze zu belegen. Jedes Fahrzeug hat einen fest reservierten Platz, was die Parkplatzsuche erleichtert. Die Stadt bedauert den Rückzug von Miles, einem Carsharing-Anbieter, zum 1. Februar 2024, plant jedoch weiteren Ausbau. Eine neue Gebührenordnung für Freefloating-Systeme wird eingeführt, um faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Stadtverwaltung betont die Vielfalt der Carsharing-Angebote und weist auf weitere Optionen im öffentlichen Straßenraum hin.

Eine Frau steht vor einem roten Carsharing-Fahrzeug und bedient ihr Handy.

Free-Floating als Ergänzung zum stationsbasierten CarSharing © Jonas Ginter / cambio

Im Jahr 2023 wurden in Bonn insgesamt 155 stationsbasierte Carsharing-Stellplätze an über 70 Standorten im öffentlichen Raum eingerichtet. Drei Unternehmen zahlen dafür Gebühren an die Stadt und stellen ihre Autos zur Verfügung. Sie sind dabei, nach und nach alle Stellplätze mit Fahrzeugen zu belegen. Jedes Fahrzeug hat einen fest reservierten Stellplatz, sodass die Parkplatzsuche entfällt. Es ist geplant, das Angebot weiter auszubauen.

Zusätzlich haben Unternehmen in Bonn die Möglichkeit, sogenannte Freefloating-Systeme anzubieten. Dabei können Fahrzeuge in einem vom Anbieter festgelegten Bereich abgeholt und geparkt werden. In Bonn gibt es dies sowohl für E-Scooter, Motorroller und Fahrräder als auch für Carsharing. Die Stadt bedauert, dass der Carsharing-Anbieter Miles sich zum 1. Februar 2024 aus Bonn zurückziehen wird. Es gibt jedoch weiterhin verschiedene andere Carsharing-Angebote in der Stadt. Die Stadt setzt weiterhin auf den Ausbau des Carsharings.

Ende 2023 hat die Stadt Bonn, wie viele andere Städte auch, eine Sondernut-zungsgebührenordnung für Freefloating-Systeme eingeführt. Die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung wird voraussichtlich Ende Februar 2024 in Kraft treten. Dadurch sollen einerseits die Leihmobilität mit Freefloating-Fahrzeugen reguliert und andererseits faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, da auch die Anbieter von stationsbasiertem Carsharing Gebühren an die Stadt zahlen müssen.

Die Anbieter von Leihmobilität werden zukünftig einen festen monatlichen Betrag pro Fahrzeug im Stadtgebiet zahlen (z.B. 88,53 Euro/Monat pro Pkw, 6,22 Euro/Monat pro E-Scooter oder 0,49 Euro/Monat pro Fahrrad). Im Gegenzug werden Anbieter von Carsharing-Pkw im Freefloating von Parkgebühren befreit. Die Carsharing-Pkw können auch in bewirtschafteten Misch-gebieten kostenlos parken. Dies macht die Kosten für die Anbieter berechenbarer und war auch ein wichtiges Anliegen der Anbieter in den Gesprächen mit der Stadtverwaltung.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es neben den stationsbasierten und Freefloating-Carsharing-Systemen im öffentlichen Straßenraum weitere Angebote in Bonn gibt. Carsharing-Organisationen haben dafür private Stellflächen für ihre Fahrzeuge angemietet.